
Echokardiografie
Die Ultraschalluntersuchung des Herzens nennt sich Echokardiografie (kurz Echo). Dies erfolgt entweder von unterschiedlichen Stellen außen am Brustkorb oder über einen Schlauch in der Speiseröhre (Schluckecho [TEE]). Da das Herz ein 3-dimensionales Gebilde ist, muss von unterschiedlichen Stellen am Brustkorb das Herz dargestellt werden, sodass alle Bereiche des Herzens eingesehen werden können. Bei der TEE wird unter Gabe eines kurz-wirksamen Schlafmittels (die Untersuchung dauert in der Regel weniger als 10 Minuten) ein dünner Schlauch über den Mund bis zur Speiseröhre vorgeschoben. Da hier das Herz direkt der Speiseröhre anliegt, können noch detailliertere Bilder vom Herzen gewonnen werden.
Neben der reinen Ultraschalldarstellung können mit unseren modernen Geräten auch die Blutflussrichtung und -geschwindigkeit (Doppler) dargestellt werden. Zudem können sich durch eine farbkodierte Gewebeanalyse weitere Aufschlüsse über die Herzfunktion ergeben.

Gefäßultraschall
Die Ultraschalluntersuchung der Gefäße dient zur Abklärung von Gefäßveränderungen. Hierbei wird mit der Farbduplex-Methode die Blutflussrichtung und -geschwindigkeit dargestellt. Es können Ablagerungen, Erweiterungen (Aneurysmen), Verengungen oder Verschlüsse dargestellt werden. Nicht alle Gefäße im Körper sind gut erreichbar (z. B. Herzkranzgefäße), in der Regel lassen sich jedoch die Gefäße des Halses sowie von Armen- und Beinen gut darstellen.
Zu Abklärung von Beschwerden (z. B. einseitige Beinschwellung) oder Krankheiten (z. B. Schlaganfall) ist eine Gefäßultraschalluntersuchung medizinisch indiziert und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Eine vorsorgliche Untersuchung (Screening) hingegen ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher als IgeL-Leistung vom Patienten selbst getragen werden. Siehe IgeL.